Für physiotherapeutische Behandlungen ist eine ärztliche Verordnung vom Haus- oder Facharzt mitzubringen. Wenn Sie diese vorab bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen, wird Ihnen der jeweilige Kassentarif nach absolvierter Therapie rückvergütet (zwischen 30% und 50%). Zusammenarbeit mit sämtlichen Krankenkassen: NÖGKK, WGKK, BVA, SVA, KFA, SVA Bauern, VAEB. Tarife erfragen Sie bitte telefonisch bzw. in der Praxis. Ich bitte um Verständnis, dass Termine die nicht fristgerecht abgesagt werden (24 Std. vor vereinbartem Termin), zur Gänze verrechnet werden müssen.
"Wenn alle Systeme des Körpers wohlgeordnet sind, herrscht Gesundheit."